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Zertifikate
EU-Zulassung
Seit dem 1. Januar 2006 gelten in ganz Europa neue Hygienevorschriften („Hygiene-Paket“).
Die Verordnungen enthalten die hygienischen Anforderungen an den Betrieb, die Arbeits- und Personalhygiene u.a. und gelten für alle Betriebe in der Europäischen Gemeinschaft. Grundsätzlich ist der Betrieb selbst für die Einhaltungen der Vorschriften verantwortlich; vorgeschrieben sind deshalb Eigenkontrollen, HACCP, Schulungen und deren Dokumentation.
Die hygienischen Anforderungen, die an Lebensmittelunternehmen, und damit auch an die fleischerhandwerklichen Betriebe gestellt werden, sind in den Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 853/2004 festgelegt.
Pfeil rot Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Pfeil rot Verordnung (EG) Nr. 853/2004
Die Verordnung (EG) Nr. 853 sieht grundsätzlich die Zulassung vor.
Betriebe, die mit Fleisch umgehen, müssen also bis zum 31.12.2009 zu angepassten und flexiblen Bedingungen zugelassen werden. Ausgenommen hiervon sind Betriebe, die Fleisch zerlegen, Fleischerzeugnisse herstellen und an Ort und Stelle verkaufen („Ladenmetzger“).
Ebenfalls keine Zulassung brauchen Betriebe, die nicht mehr als ein Drittel ihrer Produktion an Filialen oder andere Betriebe abgeben („beschränkte Lieferungen“). Schlachtbetriebe müssen grundsätzlich zugelassen werden.
Zulassungsvoraussetzung ist die Einhaltung der hygienischen Anforderungen. Im Gegensatz zu früher gibt es nicht mehr detaillierte Vorgaben, sondern es sind im Wesentlichen nur noch Ziele festgeschrieben.
Für das Handwerk eröffnen sich damit große Spielräume für pragmatische Lösungen. Weiterhin ist ein schriftlich dargelegtes Eigenkontrollsystem einschließlich HACCP erforderlich.
Zur Zulassung selbst müssen betriebsspezifische Unterlagen, z. B. zur Struktur, Größe und Produktion des Betriebes, eingereicht werden.
Wir haben diese EU Zuslassung im Jahre 2009 erhalten und erfüllen alle hier geforderten Kriterien und Richtlinien dieser EU Zulassung !